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AGB

Schnauzenparadies GmbH 

• Unsere AGB sind verbindlich. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der Übrigen. Mit der Unterzeichnung des

  Pensionsvertrages, bzw. mit der Abgabe Ihres Tieres in unsere Obhut, anerkennen Sie unsere AGB.

 

• Die Pension verpflichtet sich, Ihr Tier für die vereinbarte Pensionsdauer im vollen Umfang zu pflegen, zu versorgen und bestmöglich unterzubringen,  sowie bei Krankheit oder bei Verletzungen den Tierarzt aufzusuchen. Sie erteilen uns dazu die Vorsorgevollmacht. Ist ein von Ihnen definierter Haustierarzt gewünscht, wird erst versucht diesen zu kontaktieren. Die Kosten für ärztliche Leistungen, inklusive Tiertransport und Nebenkosten, muss der Besitzer selbst tragen.

 

• Ihr Hund wird nur mit Ihrer Zustimmung mit anderen geeigneten und sozialverträglichen Pensionshunden zusammen gelassen. Beachten Sie bitte, dass es trotz Beaufsichtigung im Auslauf und Sorgfalt bei der Paar- oder Gruppenzusammenstellung zu kleineren Auseinandersetzungen oder aus  anderen Gründen zu Verletzungen kommen kann. Sollte dies vorkommen, übernimmt die Pension keine Haftung. Die Hundepension wird den Tierhalter falls möglich benachrichtigen, wenn bei seinem Hund gesundheitliche Probleme auftreten.

 

• Für Beschädigung oder Verlust von mitgebrachten Gegenständen (Körbe, Decken, Spielsachen), wird nicht gehaftet.

 

• Der Hundebesitzer verpflichtet sich, alle im Vertrag enthaltenen Angaben wahrheitsgetreu zu machen. Der Hundehalter bestätigt ebenfalls rechtmässiger Eigentümer des Tieres zu sein. Ebenso verpflichtet er sich, die Pension über sämtliche Eigenarten seines Tieres, wie z.B. Zerstörungslust,  Aggressivität, Ängstlichkeit/Phobien, Krankheiten, Gebrechen, Läufigkeit,  Allergien oder Verletzungen usw. wahrheitsgetreu zu informieren. Sollte  dies nicht geschehen sein, haftet der Eigentümer für die durch sein Tier verursachten Schäden. Dies betrifft ebenfalls eingeschleppte Krankheiten  und die daraus entstehenden Kosten zur Behandlung anderer Pensionshunde, Mehrkosten der Pension, Umsatzeinbusse, usw.

 

• Sollte in Folge einer Naturkatastrophe oder Feuer ein Tier umkommen oder in der abgeschlossenen und eingezäunten Hundepension ein Tier gestohlen  werden oder trotz gegebener Sorgfalt entweichen und trotz intensiven Bemühungen nicht wieder gefunden werden, besteht seitens des Tiereigentümers kein Schadensersatzanspruch.

 

• Zum Schutze aller unserer Gäste nehmen wir nur geimpfte Tiere bei uns auf. Die Hunde müssen gegen Staupe, Hepatitis,  Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten geimpft sein

Zusätzlich empfehlen wir die nasale Impfung gegen Zwingerhusten und  einen Floh- und Zeckenschutz sowie eine regelmässige Entwurmung.

Bitte bringen Sie Ihren Impfausweis/Heimtierausweis zur Hinterlegung mit.

Falls Sie ihre Hunde aus einem bestimmten Grund nicht impfen, muss dies mit der Hundepension abgesprochen werden.

Das Tier sollte gesund und unverletzt sein. Für kranke, alte oder verletzte Tiere gelten die Regelungen der AGB  oder besonders getroffene Vereinbarungen. Für Krankheiten, die während oder nach dem Aufenthalt in der Tierpension auftreten, wird nicht gehaftet.

 

• Bei kranken und / oder alten Tieren wird jegliche Haftung bei Verschlimmerung des Gesundheitszustandes oder Tod des Tieres ausgeschlossen. 

In einem durch Krankheit oder Unfall verursachten Notfall (Lebensgefahr für den Hund) wir der Hund, wenn nicht anders vereinbart, in die Tierklinik Aarau West gebracht.

Die Kosten werden dem Hundehalter auferlegt.

Allfällig notwendige Medikamente sind mit einer schriftlichen Anleitung über die Verabreichung mitzubringen.

 

• Der Pensionspreis ist bei Reservation im Vorfeld zu bezahlen. Der Platz gilt erst als gebucht wenn die Zahlung eingegangen ist.

Bei kurzfristiger Anmeldung ist der volle Betrag bei Abgabe des Hundes bar zu bezahlen.

Wird die Buchung nicht mindestens zwei Wochen im Vorfeld storniert muss der komplette Betrag bezahlt werden und wird, falls noch nicht eingezahlt, in Rechnung gestellt.

 

• Ist es dem Hundebesitzer nicht möglich, seinen Hund zum angegebenen Zeitpunkt abzuholen, ist dies rechtzeitig mitzuteilen.

 

• Hunde können nur zu vereinbarten Zeiten gebracht oder abgeholt werden.

 

• Das Futter ist vom Besitzer mitzubringen. Ansonsten wird ein Aufpreis von CHF 5.00 pro Tag verrechnet. Kauartikel und Snacks sind im Pensionspreis enthalten.

 

• Bei Verlängerung des Aufenthaltes oder für künftige Unterbringungen gilt der Vertrag weiter, sofern sich seitens der Pension oder des Kunden nichts geändert hat. Ein neuer Vertrag ist nicht erforderlich.

 

• Die Hundepension und alle Betreuer/Aushilfen haften nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

 

• Bitte reservieren Sie Ihren Pensionsplatz frühzeitig. Dies kann schriftlich, telefonisch oder per E-Mail geschehen.  Sie erhalten per E-Mail eine Reservationsbestätigung.

 

• Damit die (neuen) Gäste sich vor der Nachtruhe gut eingewöhnen können, ist es von Vorteil, Ihren Hund rechtzeitig zu bringen. So kann er sich noch bei Tageslicht mit der neuen Umgebung vertraut machen.

 

• Sonderbehandlungen jeder Art (Haltung, Spezialfutter, Fütterungsanweisungen, Medikamente, u.a.m.) bedürfen in jedem Fall der Schriftform mit Gegenzeichnung.

 

• Ungeplante Mehrkosten können entstehen durch:

- Unvorhergesehene Einzelhaltung

-  Aufwendige Fellpflege

-  Tierarztbesuche und anschliessende Behandlung des Tieres usw.

 

• Spaziergänge werden nur mit Ihrem Einverständnis und nur an der Leine durchgeführt.

 

• Um den Verkehr gering zu halten, müssen Tageshunde ab dem Bahnhof Dottikon zu Fuss gebracht werden. Das Abholen und bringen durch das Schnauzenparadies am Bahnhof wird mit einem Aufschlag von 5.- CHF verrechnet.

AGB: Über uns
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